Ab 1.1.2020: Verwendungsverbote für einige Kältemittel

VERÖFFENTLICHT AM 28.11.2019 VON Klima-Experten

Verwendungsverbote für R404A, R507, R422D (GWP ≥ 2500) ab dem 01.01.2020. Was bedeutet das für unsere Gewerbekunden und wie gehen wir damit um? Alles Wissenswerte zu diesem Thema in unserem neuesten Beitrag.

Trockenheit und Dürre, stetig steigende Durchschnittstemperaturen, immer heißere „Rekordmonate“ und zerstörerische Unwetter in Gebieten, in denen man am wenigsten damit rechnet: Der Klimawandel ist ständig präsent und kann nicht mehr geleugnet werden.

Um einen Weg aus dieser Sackgasse zu finden, haben sich die Industrieländer darauf geeinigt, die Treibhausemissionen bis 2050 um 80-95 % (auf den Wert von 1990 betrachtet) zu reduzieren. Neben vielen anderen Quellen sind zu großen Teilen auch die sogenannten F-Gase (fluorierte Gase) am Treibhauseffekt beteiligt. Geraten diese Gase in die Atmosphäre, ist deren Wirkung oft um ein 1000faches (und mehr) schlimmer als die Emission einer vergleichbaren Menge CO2.

F-Gase sind Kältemittel, die seit vielen Jahren in Klimageräten, Wasserkühlsätzen und gewerblichen und industriellen Kälteanlagen eingesetzt werden. Die EU hat die negativen Auswirkungen der F-Gase früh erkannt, die noch aus dem Jahr 2006 stammende F-Gase-Verordnung verschärft und Anfang 2015 als Neufassung in Kraft gesetzt. Die F-Gas-Verordnung enthält einen Fahrplan (phase-down) zur Erreichung ambitionierter Ziele, der unter anderem eine Mengenreglementierung bestimmter Kältemittel vorsieht, während andere völlig verboten werden.

Ab 2020 sind deshalb Kältemittel mit einem GWP von mehr als 2500 in neuen stationären Anlagen verboten. Die Verwendung dieser Kältemittel für Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen ist je nach Anlagengröße und Füllmenge ebenfalls untersagt. Beispielsweise ist das Nachfüllen von R404A und R507 nur noch bis zu einer Anlagengröße mit max. 10,2 kg Füllmenge erlaubt (das entspricht 40 t CO₂-Äquivalent).

Kälteanlagen bis zur Grenze von max. 2500 GWP dürfen mit Frischware (neu produzierten Kältemitteln) aufgefüllt werden. Über dieser Grenze nur noch mit recyceltem bzw. aufbereitetem Kältemittel. 

Wir sind über die neuesten Entwicklungen natürlich genauestens informiert und bieten unseren Kunden Sicherheit und Know How in diesem sensiblen Bereich. Nutzen Sie den Winter, um Ihre Geräte auf Aktualität und Zertifizierung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu erneuern.

Sollten Sie sich bezüglich Ihrer kältetechnischen Anlage unsicher sein oder Fragen zu einer eventuellen Umrüstung bzw Neubau haben, dann wenden Sie sich an unsere Kälteexperten. Wir beraten Sie gerne.

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